»»Arten-und Tierschutzbestimmungen
Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien vom 10.Januar 1997
Wer ein Tier hält, oder zu betreuen hat, muss dieses seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen; er darf die Möglichkeit des Tieres zur artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen, oder vermeidbare Leiden, oder Schäden zugefügt werden.( § 2 des Tierschutzes )
Deshalb müssen vor dem Kauf eines Reptils Kenntnisse über die Biologie der betreffenden Art und die sich daraus ergebenden Haltungsanforderungen erworben, sowie ein Terrarium für seine artgemäße Haltung vorbereitet werden. Dem Erwerb von Nachzuchten ist grundsätzlich Vorzug zu geben. Arten, die der fachlich informierte-sachkundige-Anfänger halten kann, oder die nur der Spezialist halten soll, sind im Gutachten gesondert gekennzeichnet. Alle nicht, oder als "nur für den Spezialisten geeignet" gekennzeichnete Arten, sowie alle Chamäleons eignen sich nicht für den "Einstieg" in die Reptilienhaltung.
Der vollständige Text über dieses Gutachten kann über die Geschäftsstelle der DGHT bezogen werden.
DGHT, Postfach 1421, D-53351 Rheinbach
Dieses Gutachten dient den Naturschutzbehörden als Richtlinie
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